Laut Hebammengesetz BGBl. Nr. 310/1994 i.d.g.F § 42 c ist über jede Änderung
des Namens,
der Staatsangehörigkeit,
des Hauptwohnsitzes,
ggf. der Zustelladresse,
der Telefonnummer,
der E-Mail-Adresse
sowie über jede Eröffnung, Verlegung, Auflassung bzw. Schließung eines Berufssitzes bzw. einer Hebammenpraxis
dem Österreichischen Hebammengremium schriftlich Meldung zu erstatten.
Daher wird ersucht um verlässliche Bekanntgabe an
Österreichisches Hebammengremium
Neugasse 6
7372 Draßmarkt
Tel: 02617 2910
Fax: 02617 21033
E-Mail: register@hebammen.at
Danke.