Anzeige von Lebend- und Totgeburten bzw. Sterbefällen nach der Inbetriebnahme des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) zum 1. November 2014.
Sollte kurzfristig (also z.B. während der Implementierung eines notwendigen Updates der bestehenden Software oder einer neuen Software) keine Abwicklung der Anzeigen auf elektronischem Weg möglich sein, erlauben wir uns Sie darauf hinzuweisen, dass für die Anzeige an das Ereignisstandesamt neue Formulare gemäß PStG-DV 2013 zu verwenden sind.
Hierfür stehen folgende Anlagen der PStG-DV 2013 zur Verfügung: