Bitte lesen Sie regelmäßig die Informationen an dieser Stelle, wir werden etwaige Schwierigkeiten oder Tipps hier platzieren.
22.3.2022: Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung bis Jahresende verschoben
Die elektronische Abrechnung über VPA-Online funktioniert leider nicht zufriedenstellend. Wir haben einige Gespräche mit der ÖGK dazu geführt und erreicht, dass die Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung, die mit 1. April 2022 geplant war, verschoben wird.
Es wird daher vorerst keine Verpflichtung zur elektronischen Abrechnung geben. Es wurde bestätigt, dass alle Sozialversicherungsträger die Papierabrechnungen bis Ende 2022 ohne weitere Konsequenz akzeptieren werden.
Die elektronische Abrechnung wird Teil der aktuellen Verhandlungen zum Gesamtvertrag NEU sein. Ziel ist es, dass wir einen neuen Gesamtvertrag bis Ende des Jahres abschließen und dann auch die Umstellung auf (eine gute funktionierende) elektronische Abrechnung erfolgen wird.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, dann schreiben Sie uns bitte ein Mail an gesamtvertrag@hebammen.at
29.12.: Informationen zum "Login über USP für Vertrags-Hebammen in HEBSERV":
Der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen hat uns dazu Informationen in einem PDF zusammengestellt, das Sie hier downloaden können.
29.9.: Antworten auf häufige Fragen zu unten stehenden Informationen:
Für telemedizinische Betreuungen wurden soeben zwei Positionen auf der Liste der Hebammenleistungen ergänzt:
HTCSS
Telefonische Beratung während der Corona-Pandemie in der SS (ab 1. März 2020)
HTCWB
Telefonische Beratung während der Corona-Pandemie im WB (ab 1. März 2020)
Es wird versucht über VPA-Online eine Abrechnungsdatei (Übersicht über Abrechnungen) zur erstellen, derzeit ist es noch nicht möglich.
Eine Übermittlung der gewohnten Abrechnungen per Post sind nicht mehr vorgesehen.
So funktioniert die elektronische Abrechnung über VPA-Online:
Ab 1. Oktober 2021 können Kassenhebammen über die Online-Vertragspartnerabrechnung (VPA-Online) abrechnen..
1. Erster Schritt zur elektronischen Abrechnung (VPA-Online) ist es, einen Account am Unternehmensserviceportal USP anzulegen mit der Berechtigung "Vertragspartner“.
Zur Einrichtung des Accounts gibt es eine Infoseite auf ELDA:
LINK zur Infoseite auf ELDA
Wenn Sie Fragen zur Registrierung am Unternehmensserviceportal haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an das USP Service Center unter der Telefonnummer 050 233 733, österreichweit zum Ortstarif, von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag.
2. In dem Dokument „Anleitung VPA-online“ hier im Hebammenportalbefindet sich eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Durchführung der elektronischen Abrechnung, zusätzlich dazu wird die „SV-Träger Hebammenleistung“ Liste (ebenfalls hier im Hebammenportal) benötigt , worin die Abkürzungen der Leistungen zu finden sind.
3. Die ÖGK verzichtet bis auf Widerruf im Rahmen der elektronischen Abrechnung auf die Übermittlung der Papierbelege. Die Formulare (Hebammengebührenrechnung, Abrechnungsformular für MKP-Leistung und Bestätigung über Vereinbarungen betreffend den Modus der Geburt) sind von der Vertragshebamme mindestens drei Jahre lang (im Original oder in elektronischer Form) aufzubewahren, unabhängig von anderen gesetzlichen Regelungen. Sie sind der ÖGK auf Verlangen vorzulegen.
4. Bei Problemen mit VPA-Online (z.B. technische Fehlermeldungen beim Speichern eines Behandlungsscheines) bitte direkt beim ELDA-Support als Betreiber von VPA-Online anrufen (Tel.: 05 0766-1450 2700 oder 4300).
5. Wenn sich Fragen bei der Befüllung der einzelnen Felder ergeben, dann bitte an die E-Mail-Adresse schreiben: VM1-EDV@oegk.at
6. Nur Fragen zu vertraglichen Problemen bitte per E-Mail an: gesamtvertrag@hebammen.at
7. Kassenhebammen, die mit der Software hebamio abrechnen, betrifft diese Vorgehensweise der elektronischen Abrechnung nicht.